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Rechtslage Multicopter

Die Benutzung von Multicoptern im öffentlichen Raum ist geregelt durch die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“.

Relevant für die Feuerwehr ist die „Kenntnis- und Erlaubnisfreiheit für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“. Paragraph 21a Absatz 2 lautet:

„Keiner Erlaubnis […] und keines Nachweises […] bedarf der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen durch oder unter Aufsicht von

  • Behörden, wenn dieser zur Erfüllung ihrer Aufgaben stattfindet.
  • Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Zusammenhang mit Not- und Unglücksfällen sowie Katastrophen.“

Vorteile

  • Menschen entdecken
    Menschen, die in Gefahr sind oder sich an Orten befinden, die für die Einsatzkräfte nicht oder nur schwer zugänglich sind, können entdeckt werden.
  • Wärmebildkamera
    Durch die Wärmebildkamera können vermisste Personen schneller aufgespürt werden, Glutnester können lokalisiert und dann gezielt gelöscht werden.
  • Zugangswege entdecken
    Primäre und alternative Zugangswege können gefunden werden und ermöglichen eine schnelle und optimale Ressourcenallokation.
  • Analyse
    Eine Analyse der Videoaufnahmen von Einsätzen und Übungen bietet wertvolle Informationen zur Verbesserung künftiger Einsätze.

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