Die Benutzung von Multicoptern im öffentlichen Raum ist geregelt durch die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“.
Relevant für die Feuerwehr ist die „Kenntnis- und Erlaubnisfreiheit für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“. Paragraph 21a Absatz 2 lautet:
„Keiner Erlaubnis […] und keines Nachweises […] bedarf der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen durch oder unter Aufsicht von
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