Geschäftsbedingungen der BIT Informationssysteme GmbH
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Geltung der Bedingungen
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Diese Bedingungen sind zur ausschließlichen Verwendung
gegenüber Kaufleuten bestimmt, wenn die betroffenen
Vertragsverhältnisse zum Betrieb ihres Handelsgewerbes
gehören, sowie zur Anwendung gegenüber juristischen Personen
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen ("Kunden").
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Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der BIT
Informationssysteme GmbH, Mikro-Forum-Ring 1, 55234
Wendelsheim („BITinfo“), richten sich nach diesen
Bedingungen und etwa bestehenden sonstigen Vereinbarungen.
Spätestens mit Entgegennahme der Waren oder Leistungen
gelten diese Bedingungen als angenommen. Für weitergehende
Serviceangebote von BITinfo gelten über die folgenden
Bedingungen hinaus die jeweils zu diesen Verträgen
gesonderten Bedingungen für die Leistungsbereiche
Projektunterstützung, Cloud-Dienste, Beratung sowie Service,
Wartung und Pflege. Sollte hierdurch ein Widerspruch
entstehen, gehen die speziellen Regelungen der
entsprechenden Serviceangebote vor.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, BITinfo hat der Geltung
zuvor ausdrücklich zugestimmt.
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Diese Bedingungen gelten auf dem jeweiligen Stand auch für
alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
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BITinfo ist berechtigt die vorliegenden Bedingungen zu
ändern, wenn dies aufgrund von bei Vertragsschluss nicht
vorhersehbaren Entwicklungen, die nicht im Einflussbereich
von BITinfo liegen und BITinfo auch nicht veranlasst hat,
erforderlich ist, um das bei Vertragsschluss zwischen den
Vertragsparteien bestehende Äquivalenzverhältnis wieder
herzustellen und wesentliche Regelungsinhalte des Vertrages
(z. B. Art und Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung,
Kündigung) hiervon nicht betroffen sind. Änderungen dieser
AGB sind auch dann möglich, wenn Schwierigkeiten bei der
Durchführung des Vertrages auftreten, die durch Lücken in
diesen Bedingungen verursacht werden, z. B. dadurch, dass
die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erachtet. Die
Änderung der Bedingungen wird dem Kunden vier Wochen vor
deren Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Dem Kunden steht
in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu. Das
Schriftformerfordernis kann auch durch Übermittlung per
Telefax oder E-Mail gewahrt werden. Kündigt der Kunde nicht
innerhalb von vier Wochen nach Zugang der
Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart.
Hierauf wird der Kunde im Rahmen der Änderungsmitteilung
gesondert hingewiesen.
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Angebot und Vertragsschluss
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Angebote von BITinfo sind freibleibend und unverbindlich.
Bestellungen und Auftragserteilungen des Kunden werden erst
mit dem Eingang einer schriftlichen Auftragsbestätigung von
BITinfo beim Kunden verbindlich, deren Inhalt für das
Vertragsverhältnis und den Lieferumfang beziehungsweise
Leistungsumfang allein maßgebend ist.
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Katalogangaben, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte
oder sonstige Leistungsangaben sind nur verbindlich, wenn
dies ausdrücklich vereinbart wird. Dem Kundenzumutbare
technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in
Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie
Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des
technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung
bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen BITinfo
hergeleitet werden können. BITinfo kann Konstruktions-
und/oder Ausstattungsänderungen an Produkten vornehmen,
sofern deren Gesamtleistung dadurch nicht beeinträchtigt
wird. BITinfo ist jedoch nicht verpflichtet, derartige
Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten
vorzunehmen.
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Das Schriftformerfordernis kann auch durch Übermittlung per
Telefax oder E-Mail gewahrt werden. Sämtliche Risiken
einschließlich etwaiger Zustellungs- oder Nachweisdefizite,
die aus der Verwendung dieser Übermittlungsarten
resultieren, gehen zu Lasten derjenigen Vertragspartei, die
diese Vermittlungsform ausdrücklich wünscht oder im Rahmen
der Korrespondenz zuerst verwendet hat.
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Liefer- und Leistungsbedingungen
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Ein Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen
Leistungsvermögen von BITinfo vereinbart und versteht sich
vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und
unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig
davon, ob diese bei BITinfo oder beim Hersteller eintreten,
insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen,
Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe
jeder Art, Sabotage, Krieg, Terror, Rohstoffmangel,
unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige
Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar
auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen
Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem
Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des
unvorhergesehenen Ereignisses. BITinfo behält sich das Recht
vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der
vorstehend genannten Ereignisse hervorgerufene
Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert und dies
nicht von BITinfo zu vertreten ist. In diesem Falle wird
BITinfo den Kunden unverzüglich informieren und etwaige
schon erbrachte Gegenleistungen zurückgewähren.
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Sollte BITinfo mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in
Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich
gesetzten, angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
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Verzögert sich die Lieferung oder die Durchführung von
Leistungen durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat,
kann BITinfo die Erstattung des hieraus entstandenen
Schadens einschließlich Mehraufwendungen verlangen.
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BITinfo ist zu zumutbaren Teillieferungen und Teilleistungen
berechtigt.
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BITinfo erbringt Leistungen grundsätzlich innerhalb der
normalen Arbeitszeiten, werktags zwischen 8:30 und 17:30
Uhr, jedoch nicht während bundeseinheitlichen Feiertagen, es
sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart. Zusätzliche
Beratungsleistungen und sonstige Dienstleistungen außerhalb
dieser Zeit werden aufgrund gesonderter Beauftragung gegen
gesonderte Vergütung erbracht.
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Preise und Zahlungsbedingungen
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Alle Preisangaben sind netto. Die gesetzliche Umsatzsteuer
ist hinzuzurechnen. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen
werden auf Grundlage der bei Zusatzlieferung bzw.
Zusatzleistungserbringung geltenden Konditionen der BITinfo
gesondert berechnet.
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Netto-Preise für Warenlieferungen verstehen sich
einschließlich normaler Verpackung zuzüglich Versandkosten,
sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
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Werden außerhalb des Angebots für Hardwareprodukte
Dienstleistungen vereinbart, wie zum Beispiel Montage,
Systemintegration oder Serviceleistungen an Hard- und
Software wie Hardwarewartung oder Softwarepflege, so werden
diese vorbehaltlich ausdrücklicher gegenteiliger Abrede nach
den aktuellen Dienstleistungskonditionen der BITinfo zum
Zeitpunkt der Leistungserbringung separat berechnet. Soweit
nichts Anderes vereinbart ist, werden Kosten der Anreise
sowie Spesen nach den tatsächlich angefallenen Kosten gegen
Nachweis berechnet. Im Übrigen finden die jeweiligen
Bedingungen für weitergehende Serviceangebote Anwendung.
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Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur
berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unstreitig oder bestritten aber
entscheidungsreif sind.
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Die Abtretung von Forderungen des Kunden gegen BITinfo an
Dritte ist nur mit Zustimmung der BITinfo zulässig.
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Mitwirkung des Kunden
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Die Verantwortung für die Auswahl der Hard- und Software
einschließlich der durch ihren Einsatz gewünschten
Leistungsergebnisse liegt beim Kunden.
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Der Kunde schafft bis zu den vereinbarten Liefer- bzw.
Leistungsterminen die räumlichen, technischen und sonstigen
Aufstellungs- und Anschlussvoraussetzungen, die BITinfo in
die Lage versetzen, den schriftlichen Vertrag zu erfüllen.
Dies umfasst insbesondere aber nicht ausschließlich die
Erstellung einer funktionstauglichen Datensicherung bevor
BITinfo mit der Vertragserfüllung beginnt sowie nach jedem
datenbestandsverändernden Vorgang während der
Vertragserfüllung durch BITinfo. Darüber hinaus hat der
Kunde ggf. bereits vorhandene Konfigurationen auf die
vereinbarten Arbeiten vorzubereiten sowie einen die
vereinbarten Arbeiten ermöglichenden Betriebszustand zu
schaffen und Vorkehrungen zur Vermeidung von Systemabstürzen
bzw. Maßnahmen zur Vermeidung daraus resultierender Folgen
zu treffen. Ohne ausdrückliche Regelung ist BITinfo nicht
verpflichtet, die bestellten Produkte mit Geräten und/oder
Programmen des Kunden zu verbinden und deren
Funktionsfähigkeit herzustellen. Werden entsprechende
Leistungen dennoch in Anspruch genommen, gelten diese als
Zusatzdienstleistungen.
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Bestellte oder gelieferte Ware kann
(Re-)Export-Restriktionen, insbesondere der USA unterliegen.
Hierzu sind die vom jeweiligen Hersteller mitgeteilten
Exportrestriktionen seitens des Kunden zu beachten. Der
Kunde muss seine Abnehmer verpflichten, die vorgenannten
Regelungen ebenfalls zu beachten. Der Kunde wird BITinfo
alle Informationen und Erklärungen überlassen, die BITinfo
zur Erfüllung ihrer Pflichten nach den nationalen oder
internationalen Ein- beziehungsweise Ausfuhrbestimmungen
benötigt.
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Sachmängelhaftung
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Die Eigenschaften und die Einsatzbedingungen für die
Vertragshardware und -software ergeben sich grundsätzlich
aus den Leistungsbeschreibungen des jeweiligen Herstellers
bzw. dessen technischen Freigaben und Spezifikationen.
BITinfo selbst übernimmt keine Garantie im Rechtssinne,
sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
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Der Kunde hat bestellte Ware oder sonstige Leistungen der
BITinfo unverzüglich nach Erhalt bzw. Leistungserbringung
auf Vollständigkeit und etwaige Mängel zu überprüfen und
Mängel umgehend, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen
nach Erhalt der Ware bzw. Entgegennahme der Leistung
schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt eine unverzügliche Rüge
(Zweiwochenfrist), so gilt die Ware bzw. die Leistung als
ordnungsgemäß und vollständig geliefert bzw. erbracht, es
sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der
Untersuchung nicht erkennbar war. Nach Ablauf der
Zweiwochenfrist ist die Geltendmachung von
Gewährleistungsrechten für erkennbare Mängel ausgeschlossen.
Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel
selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und
für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
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Beim Vorliegen eines wesentlichen Mangels erfolgt nach Wahl
von BITinfo Nachbesserung oder Nachlieferung. Zum Zwecke der
Nacherfüllung ausgetauschte Teile gehen entschädigungslos in
das Eigentum von BITinfo über. Falls BITinfo gerügte Mängel
innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten
Nachfrist nicht beseitigt oder zwei Nachbesserungsversuche
fehlschlagen, ist der Kunde berechtigt, entweder vom
jeweiligen Einzelkaufvertrag für ein Gerät zurückzutreten,
eine angemessene Minderung oder Schadensersatz zu verlangen.
Es gelten die Haftungsregeln der Ziffer 9. Bei einer nur
geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur
geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein
Rücktrittsrecht zu. Gewährleistungsrechte verjähren in einem
Jahr nach Erhalt der Ware, es sei denn, es handelt sich um
einen Fall der Arglist oder der ausdrücklich von BITinfo
übernommenen Garantie.
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Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen vom Kunden nicht
befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile
ausgewechselt, Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht
den Originalspezifikationen entsprechen, nicht von BITinfo
bewilligte Zusatzgeräte angebracht oder Reparaturen von
Personen vorgenommen, die nicht von BITinfo autorisiert
sind, so entfällt jede Gewährleistung, es sei denn, der
Kunde weist nach, dass die gerügten Mängel hierauf nicht
zurückzuführen sind.
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Gewährleistungsrechte stehen nur dem Kunden als
unmittelbarem Vertragspartner der BITinfo zu und sind nicht
abtretbar.
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Der Verkauf von gebrauchten Produkten erfolgt unter
Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.
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Herstellergarantie
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Leistet der Hersteller der vertragsgegenständlichen Ware
hierauf eine – in der Regel unselbstständige – Garantie,
wird BITinfo diese Garantie an den Kunden weitergeben. Der
Kunde ist dafür verantwortlich, die hierfür erforderlichen
Garantiekarten oder andere vergleichbare Meldeunterlagen
entsprechend den jeweiligen Herstellervorgaben an den
Hersteller zu übermitteln. Der Umfang der gegebenenfalls
seitens des Herstellers erteilten Garantie ergibt sich aus
der Leistungsbeschreibung ggf. in Verbindung mit der
Garantiekarte des Herstellers.
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7.2 Zur Wahrung der Garantieansprüche wird sich der Kunde im
Falle des Auftretens von unter die Garantie fallenden
Mängeln direkt an den Hersteller wenden. Um diese Ansprüche
nicht zu gefährden, wird er die Garantiebestimmungen des
Herstellers beachten, insbesondere bezüglich Unversehrtheit
der Ware, Art der Meldung u. ä.. Im Übrigen gilt Ziffer 6.
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Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretung
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Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die BITinfo
aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses zwischen BITinfo und dem Kunden oder
künftig zustehen, werden BITinfo die folgenden Sicherheiten
gewährt, die BITinfo nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit
ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als zwanzig
Prozent übersteigt.
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Die Ware bleibt gemäß vorstehenden Voraussetzungen Eigentum
von BITinfo. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter Eigentumsvorbehalt zu
veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen
oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem
Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (wie zum
Beispiel Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der
Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Kunde
bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen BITinfo
und dem Kunden sicherungshalber in vollem Umfang an BITinfo
ab. Der Kunde ist ermächtigt und verpflichtet, die
abgetretene Forderung einzuziehen. Bei Zahlungsverzug des
Kunden kann BITinfo die Einzugsermächtigung jederzeit
widerrufen und den Abnehmern des Kunden die Abtretung
anzeigen sowie die Vorbehaltsware zurücknehmen oder
gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden
gegen Dritte verlangen.
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Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere
Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum von BITinfo
hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit sie
ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte
nicht in der Lage ist, BITinfo die in diesem Zusammenhang
entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu
erstatten, haftet hierfür der Kunde.
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Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere
Zahlungsverzug – ist BITinfo berechtigt, die Vorbehaltsware
zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der
Herausgabeansprüche des Kunden an Dritte zu verlangen. In
der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware
durch BITinfo liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
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Der Kunde ist verpflichtet, die für den Einzug der
Forderungen notwendigen Angaben zu verschaffen und dazu
erforderliche Unterlagen auszuhändigen.
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Haftung
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Die Haftung von BITinfo für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit,
Beschaffenheitsgarantien, Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz sowie Verletzungen von Leben, Körper
oder Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen
Vorschriften.
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Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet BITinfo nur bei der
Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog.
Kardinalpflicht, d. h. eine solche Verpflichtung, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Die
Gesamthaftungsobergrenze für sämtliche im Zusammenhang mit
diesem Vertrag auftretenden Schäden beträgt 250.000,- Euro.
BITinfo haftet nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden
(insbesondere entgangenen Gewinn). Die in diesem Absatz 2
niedergelegte Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle einer
Haftung von BITinfo gemäß Absatz 1.
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Soweit und solange ein Fall höherer Gewalt vorliegt, ist
BITinfo zur Leistungserbringung nicht verpflichtet. Als
höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Krieg,
Naturkatastrophen, Aussperrung, Verzögerung oder Ausfall der
Belieferung durch Lieferanten, sofern diese durch ein
Ereignis der höheren Gewalt verursacht wurden, behördliche
oder gerichtliche Verfügungen, Angriffe und Attacken aus dem
Internet sowie von Nutzern der Anwendung selbst (z. B.
Viren, Würmer, „Denial of Service-Attacken“, trojanische
Pferde), die BITinfo auch mit der nach den Umständen des
Falles zumutbaren Sorgfalt nicht hätte abwenden können.
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Der Kunde ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten
verantwortlich. Bei einem von BITinfo verschuldeten
Datenverlust haftet BITinfo deshalb ausschließlich für die
Kosten der Vervielfältigung der Daten von den vom Kunden zu
erstellenden Sicherheitskopien und für die Wiederherstellung
der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten
Sicherung der Daten verloren gegangen wären. Der Kunde trägt
die Beweislast dafür, dass BITinfo den Datenverlust zu
verschulden hat.
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Für Softwareinstallationen sind vom Kunden Testsysteme zur
Verfügung zu stellen; wünscht der Kunde eine Installation
auf einem Live-/Produktivsystem, haftet BITinfo nicht für
Betriebsausfälle soweit diese nicht durch BITinfo
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
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Hardwarewartung und Softwarepflege
Soweit vereinbart oder auf Wunsch des Kunden anderweitig in
Anspruch genommen, erbringt BITinfo Dienste zur
Hardwarewartung und Softwarepflege ausschließlich nach den
dafür geltenden Bedingungen für zusätzliche
Serviceangebote.
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Sonstige Regelungen
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Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten
aus diesem Vertrag ist Mainz. Dieser Vertrag unterliegt
ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-
Kaufrechts über den internationalen Warenkauf (CISG).
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Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder
werden, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrages im
Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten
die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
BIT Informationssysteme GmbH, Mainz, 01.11.2016
Bedingungen der BIT Informationssysteme GmbH für Beratung,
Projektunterstützung und sonstige Dienstleistungen
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Geltungsbereich
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Diese Bedingungen der BIT Informationssysteme GmbH
(„BITinfo“) für Beratung, Projektunterstützung und sonstige
Dienstleistungen („AGB Beratung“) gelten ergänzend zu den
allgemeinen Geschäftsbedingungen der BIT Informationssysteme
GmbH („AGB“) für den Leistungsbereich der Beratung,
Projektunterstützung und sonstigen Dienstleistungen. Sollte
hierdurch ein Widerspruch entstehen, gehen die speziellen
Regelungen der AGB Beratung vor.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch im
Bereich der Beratung oder Projektunterstützung nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, BITinfo hat der Geltung
zuvor ausdrücklich zugestimmt.
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Vertragsgegenstand
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BITinfo erbringt aufgrund gesonderter Beauftragung durch den
Kunden Beratungs-, Projektunterstützungs- und sonstige
Dienstleistungen etwa im Rahmen der Projektbegleitung oder
Analyse bzw. Konzeptionierung der spezifischen
IT-Anforderungen des Kunden. Die konkreten Beratungs- und
sonstigen Dienstleistungen werden in der schriftlichen
Auftragsbestätigung festgelegt. Die allgemeinen Bestimmungen
über das Zustandekommen des Vertrages gemäß der AGB geltend
entsprechend.
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Die von BITinfo im Einzelfall zu erbringenden Leistungen
richten sich nach den in der Auftragsbestätigung
festgelegten Inhalten.
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Die vertragsgegenständlichen Beratungs- und sonstigen
Dienstleistungen werden nur dann von BITinfo als Werk- oder
Liefervertrag erbracht, wenn dies ausdrücklich schriftlich
vereinbart ist. Darüber hinaus haftet BITinfo nicht für
einen bestimmten Beratungserfolg.
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Konkrete Zielsetzung, Umfang der Aufgabenstellung und
konkrete Vorgehensweise werden vom Kunden bestimmt und in
der schriftlichen Auftragsbestätigung festgelegt.
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Soweit BITinfo Unterstützungsleistungen im Rahmen von
Projekten erbringt, ist der Kunde verpflichtet, regelmäßig
zu überprüfen, dass die jeweils schriftlich festgelegten
Projektziele eingehalten werden. Projektleitung und
-verantwortung obliegen ausschließlich dem Kunden.
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Sofern der Kunde BITinfo mit der Anpassung oder Erweiterung
von Computerprogrammen nach den Vorgaben des Kunden
beauftragt, schuldet BITinfo lediglich die Tätigkeit und
keine weitere Pflege der Software, es sei denn, dies ist
ausdrücklich schriftlich vereinbart.
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Vergütung
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Beratungs-, Projektunterstützungs- und sonstige
Dienstleistungen von BITinfo werden, soweit nicht in der
Auftragsbestätigung gesondert festgelegt, nach Zeitaufwand
vergütet. Die Höhe der Stunden-/Tagessätze ergibt sich aus
der zum Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen
Auftragsbestätigung jeweils gültigen Preisliste der BITinfo.
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Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart erfolgt die
Abrechnung durch BITinfo monatlich. Sämtliche
Rechnungsbeträge verstehen sich netto zzgl. Auslagen und
gesetzlicher Umsatzsteuer. Auslagen können insbesondere
Reisekosten (z. B. Fahrtkosten), Übernachtungskosten,
Verpflegungsmehraufwendungen, Telekommunikationskosten,
Druckkosten, Kopierkosten sowie Portokosten beinhalten.
Fahrtkosten werden mit einer Kilometerpauschale von 0,50 €
pro gefahrenem Kilometer in Ansatz gebracht.
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Sofern in der Auftragsbestätigung ein Zeitaufwand angegeben
ist, beruht dieser stets auf einer vorläufigen Schätzung.
Überschreitungen können sich während der Leistungserbringung
ergeben. Soweit der Kunde dagegen eine verbindliche
Obergrenze der zu erwartenden Vergütung wünscht, ist dies
ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren.
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Im Übrigen finden die Regelungen der allgemeinen
Geschäftsbedingungen der BITinfo (AGB) Anwendung.
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Nutzungsrechte
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Sofern im Rahmen der Projektunterstützung oder der sonstigen
Dienstleistungen im Sinne dieses Vertrages durch BITinfo
schutzrechtsfähige Arbeitsergebnisse (z. B. Urheberrechte,
Patente, Gebrauchsmuster oder Geschmacksmuster) geschaffen
werden, stehen der BITinfo hieran sämtliche ausschließlichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte zu.
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Der Kunde erhält mangels gesonderter, ausdrücklicher
Regelung einfache Nutzungsrechte für den vertraglich
vorgesehenen Zweck. Die weitere Einräumung von Nutzungs-,
Weitergaberechten oder Bearbeitungsrechten gegenüber dem
Kunden bedarf stets einer gesonderten ausdrücklichen und
schriftlichen Vereinbarung.
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Mitwirkungspflichten
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Die Mitwirkungspflichten des Kunden im Rahmen der AGB gelten
für den Leistungsbereich Beratung, Projektunterstützung und
sonstige Dienstleistungen inhaltsgleich.
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Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, bei Bedarf für
Mitarbeiter der BITinfo, die mit der Erbringung der
Dienstleistungen befasst sind, unentgeltlich und rechtzeitig
geeignete Räume zur Verfügung zu stellen, in denen auch
Unterlagen, Arbeitsmittel oder Datenträger sicher aufbewahrt
werden können.
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Der Kunde trägt darüber hinaus dafür Sorge, dass den mit der
Erbringung der Leistung befassten Mitarbeitern der BITinfo
stets die notwendigen Arbeitsmittel und Informationen
rechtzeitig zugänglich gemacht werden.
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Der Kunde ist ferner für die Bereitstellung der geeigneten
Hard- und Softwareumgebung verantwortlich, sofern BITinfo im
Rahmen der Beratung etwa zu Testzwecken Software aufspielt.
Vor Inbetriebnahme ist der Kunde gehalten, sämtliche
Funktionen dieser Software auf dem eigenen System zu testen.
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Der Ausschluss der Haftung von BITinfo für durch
ordnungsgemäße Datensicherung vermeidbare Datenverluste
gemäß Ziffer 9.3 der AGB gilt entsprechend.
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Änderungen
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Wünscht der Kunde im Verlauf der Erbringung von Leistungen
durch BITinfo eine Änderung der ursprünglich festgelegten
Leistung, so teilt er dies BITinfo unter Angabe der Gründe
unverzüglich schriftlich mit.
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BITinfo wird nach Eingang eines Änderungsverlangens prüfen,
ob die gewünschte Änderung durchführbar ist und den Kunden
anschließend darüber informieren, welche Änderungen sich
dabei insbesondere hinsichtlich der Vergütung und des
Zeitplans voraussichtlich ergeben. Etwaiger durch die
Prüfung des Änderungsverlangens sowie den Konsequenzen, die
sich durch dessen Durchführung ergeben, entstehender Aufwand
ist gesondert zu vergüten.
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Die Parteien werden sich sodann über die Durchführung der
vorgeschlagenen Leistungsänderung sowie über die möglichen
Auswirkungen auf Leistungszeit und Vergütung miteinander
abstimmen.
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BITinfo ist erst dann zur Durchführung einer
Leistungsänderung verpflichtet, wenn sie dieser schriftlich
zugestimmt hat.
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Abnahme
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Soweit gesetzlich oder vertraglich eine Abnahme vorgesehen
ist, sind die von BITinfo erbrachten Leistungen durch den
Kunden unverzüglich nach Fertigstellung auf ihre
Vertragsgemäßheit zu überprüfen. Stellt der Kunde bei seiner
Überprüfung die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistung
fest, hat er unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von
14 Tagen („Abnahmefrist“) nach Entgegennahme der jeweiligen
Leistung gegenüber BITinfo die Abnahme schriftlich zu
erklären. Die Abnahme kann nicht wegen unwesentlicher Mängel
verweigert werden.
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Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb der Abnahmefrist, gilt
die jeweilige Leistung als abgenommen. Darüber hinaus gilt
die Abnahme stets als erfolgt, sobald der Kunde die
gelieferte Leistung geschäftlich nutzt. Eine
Mängelbeseitigung wird nach Abnahme von BITinfo nur noch im
Rahmen der Sachmängelhaftung vorgenommen. Für die
Sachmängelhaftung findet Ziffer 6 der AGB Anwendung.
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Haftung BITinfo
Der Umfang der Haftung von BITinfo richtet sich nach den
Haftungsbestimmungen der AGB von BITinfo.
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Schlussbestimmungen
Die allgemeinen Regelungen der AGB der BITinfo, insbesondere
bezüglich Änderung der Bedingungen, Erfüllungsort,
Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Gewährleistung etc., gelten
entsprechend.
BIT Informationssysteme GmbH, Mainz, 01.11.2016
Servicevertragsbedingungen der BIT Informationssysteme GmbH
(Hardwarewartung und Softwarepflege)
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Geltungsbereich
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Diese Servicevertragsbedingungen („AGB Service“) gelten
ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“)
der BIT Informationssysteme GmbH speziell für den
Leistungsbereich der Hardwarewartung und Softwarepflege.
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Sollte hierdurch ein Widerspruch entstehen, gehen die
speziellen Regelungen der AGB Service denjenigen der AGB
vor.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch im
Bereich Service nicht Vertragsbestandteil, es sei denn,
BITinfo hat der Geltung zuvor ausdrücklich zugestimmt.
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Voraussetzung für die Erbringung von Serviceleistungen durch
BITinfo ist ein bestehender Servicevertrag des Kunden mit
dem Hersteller bezüglich der von BITinfo zu pflegenden
Software und/oder zu betreuenden Hardware.
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Vertragsgegenstand
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Der Kunde hat im Anwendungsbereich dieser AGB Service bei
sich EDV-Geräte, - Anlagen oder Software im Einsatz, deren
Wartung oder Pflege gemäß den vorliegenden AGB Service die
BITinfo aufgrund gesonderter Beauftragung übernimmt. Die
konkrete zu wartende Anlage oder zu pflegende Software wird
im jeweiligen Systemschein bestimmt. Die Systemscheine
enthalten das Mengengerüst und weisen die eingesetzten Hard-
und/oder Softwarekomponenten.
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Die jeweils schriftlich vereinbarten Wartungs- oder
Pflegeleistungen werden von BITinfo grundsätzlich während
den bei BITinfo üblichen Arbeitszeiten erbracht, jedoch
nicht während bundeseinheitlichen Feiertagen, es sei denn,
dies ist ausdrücklich vereinbart. Für Einsätze an Werktagen
zwischen 17:30 Uhr und 08:30 Uhr sowie an Samstagen gilt ein
Aufschlag von 50 Prozent, für Einsätze an Sonn- und
Feiertagen gilt ein Aufschlag von 100 Prozent auf den
normalen Stundensatz.
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Art, Ort und Umfang der konkreten Serviceleistungen sowie
die Vergütung werden grundsätzlich individualvertraglich
bzw. im Systemschein festgelegt; ohne eine entsprechende
Regelung gelten die vorliegenden AGB Service sowie
nachrangig die AGB.
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BITinfo wird Fehler-/Störungsmeldungen durch den Kunden
grundsätzlich innerhalb angemessener Frist bearbeiten.
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Ausdrücklich klargestellt wird, dass BITinfo die
vertraglichen Serviceleistungen in Ergänzung der
Pflegeleistungen des Herstellers erbringt. Ferner
installiert BITinfo gegen gesonderte Beauftragung und
Vergütung nach den Vorgaben der Hersteller die
entsprechenden Updates, Upgrades, Patches oder Bugfixes,
haftet aber weder für deren Funktionsfähigkeit oder
Geeignetheit zur Fehlerbeseitigung.
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1st- und 2nd- Level Helpdesk
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Die Ansprechzeiten des Helpdesk werden mit jedem Kunden
individuell vereinbart.
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Störungsmeldungen sind über die Weboberfläche des BITinfo
Helpdesk support.bitinfo.de zu aktivieren.
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Für die im Rahmen des Helpdesks erbrachten Beratungs- oder
Unterstützungsleistungen haftet BITinfo für die
Rechtzeitigkeit und ordnungsgemäße Durchführung, nicht aber
für den vom Kunden bezweckten wirtschaftlichen oder
sonstigen Leistungserfolg.
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Software und Know-how
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Der Kunde darf etwaige von BITinfo überlassene Software oder
Programmteile, Know- how, die Datenträger oder
Dokumentationen im vorgesehenen Umfange selbst für eigene
Zwecke benutzen, nicht aber an Dritte weitergeben, soweit
nicht ausdrücklich anders vereinbart. Das Eigentum daran und
das Recht zur weiteren Verwendung bleiben bei BITinfo oder
ihren Lizenzgebern, auch wenn der Kunde Software-Programme
oder Know-how- Aufzeichnungen nachträglich ändert. Jede
Erweiterung oder Änderung der Software durch den Kunden
benötigt die schriftliche Zustimmung von BITinfo oder ihren
Lizenzgebern.
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Der Kunde stellt sicher, dass er selbst über die
erforderlichen Rechte an Soft- und Hardware verfügt, dass
BITinfo durch die vertragsgegenständlichen
Unterstützungsleistungen nicht in Rechte des Herstellers
eingreift.
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Mitwirkungspflichten und Verantwortlichkeiten
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Sofern nicht individualvertraglich abweichend vereinbart,
sind seitens des Kunden insbesondere folgende Leistungen
beizustellen bzw. Mitwirkungshandlungen unentgeltlich zu
erbringen:
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Einen fachkundigen Ansprechpartner vor Ort, der sich dem
Wartungs- oder Unterstützungspersonal von BITinfo zur
Verfügung hält, und mindestens einen Vertreter.
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Für Hardware besteht ein Hardwarewartungsvertrag mit dem
Hersteller während der gesamten Vereinbarungslaufzeit.
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Für eingesetzte Software besteht ein entsprechender
Softwarewartungsvertrag für die gesamte Laufzeit des
Servicevertrags.
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Anforderung, Prüfung und Abnahme der vom Kunden
beauftragten und von BITinfo erbrachten
Dienstleistungen.
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Termingerechte Abgabe aller Unterlagen und
Informationen, welche BITinfo zur Ausführung der
Arbeiten benötigt.
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Termingerechte Bereitstellung von Testdaten für
Korrektur-, Anpassungs- und/oder Erweiterungsarbeiten.
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Remote-Zugang muss vom Kunden zur Verfügung gestellt
werden.
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Quantitativ und qualitativ funktionierendes Netzwerk.
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Der erforderliche Platz für die Geräte samt Zubehör
sowie die erforderlichen Geräteanschlüsse, wo nötig in
klimatisierten Räumen, nach den Spezifikationen der
BITinfo.
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BITinfo muss rechtzeitig auf besondere technische
Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen
und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam
gemacht werden, soweit sie für die vertragskonforme
Leistung von Bedeutung sind.
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BITinfo muss nach Abstimmung freier Zugang zu den
Geräten, Datenträgern und Dokumentationen und die
notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt
werden.
- Alle benötigten Zugangsberechtigungen.
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Der Kunde teilt Änderungen an den Systemen mit, damit
diese entsprechend im Systemschein geändert werden
können.
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Der Kunde ist verantwortlich für ein funktionierendes
Backupsystem.
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Der Kunde ist allein für die Applikationen
verantwortlich.
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Im Falle des Auftretens eines Mangels, der unter die
Garantie des Herstellers fällt, wird in jedem Falle der
Kunde auch die BITinfo im Hinblick auf die eventuelle
Geltendmachung von Garantieansprüchen informieren und über
die Handhabung der Garantie durch den Hersteller auf dem
Laufenden halten.
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Bei den vorstehend genannten Mitwirkungspflichten handelt es
sich um wesentliche Vertragspflichten, bei deren Verletzung
BITinfo nicht mehr zur Leistungserbringung verpflichtet ist.
Bei wiederholter und schwerwiegender Pflichtverletzung ist
BITinfo berechtigt, den Vertrag innerhalb einer Frist von
einem Monat zu kündigen.
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Laufzeit und Kündigung
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Sofern die Parteien keine Regelung über die Vertragslaufzeit
treffen, läuft dieser ab dem Zeitpunkt des Eingangs einer
schriftlichen Auftragsbestätigung beim Kunden zunächst für
ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um je ein
weiteres Vertragsjahr, wenn der Vertrag nicht von einer
Partei mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen
Laufzeitende ordentlich gekündigt wird.
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Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist
für BITinfo insbesondere aber nicht ausschließlich dann
gegeben, wenn über das Vermögen des Kunden ein Antrag auf
Einleitung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird bzw. ein
solches eingeleitet wird. Darüber hinaus ist BITinfo
berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde
mit der Zahlung der Vergütung um mehr als zwei Monate im
Verzug ist.
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Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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Vergütung
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Die Vergütung für die vereinbarten Serviceleistungen, der
Umfang der von der pauschalen Vergütung erfassten Leistungen
sowie darüber hinaus gesondert zu vergütende
Serviceleistungen werden zwischen den Parteien in der
jeweiligen Beauftragung festgelegt. Ohne entsprechende
Vereinbarung gelten die Leistungsbeschreibungen der
einzelnen Servicepakete sowie die jeweils gültige Preisliste
von BITinfo für Leistungen, die von einer pauschalen
Vergütung erfasst sind und solche, die darüber hinaus nach
Aufwand berechnet werden.
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Ohne entsprechend vorrangige Vereinbarung gelten im Übrigen
die Bestimmungen der AGB von BITinfo über Preise und
Zahlungsbedingungen (dort insb. Ziffer 4).
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Haftung BITinfo
Der Umfang der Haftung von BITinfo richtet sich nach den AGB
von BITinfo.
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Geheimhaltung und Datenschutz
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Beide Vertragspartner verpflichten sich wechselseitig, die
Ihnen von der jeweils anderen Vertragspartei zugänglich
gemachten oder erlangten Informationen über interne oder
externe Geschäftsangelegenheiten streng vertraulich zu
behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
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Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für solche
Informationen, - die zum Zeitpunkt ihrer Übermittlung durch
eine Vertragspartei bereits im Besitz der anderen Partei
sind und keiner Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen oder
- die einer Partei danach von Dritten bekannt wurden, die
diese Informationen weder direkt noch indirekt unter
Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber der
anderen Partei erhalten haben oder - die zum Zeitpunkt ihrer
Übermittlung durch eine Partei zum veröffentlichen Stand der
Technik gehören oder - die danach ohne Zutun der anderen
Partei in den öffentlichen Stand der Technik eingehen.
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BITinfo beachtet die gesetzlichen Bestimmungen über den
Datenschutz sowie nach Möglichkeit die internen Richtlinien
des Kunden und sorgt dafür, dass auch alle
leistungserbringenden Mitarbeiter die vorgenannten
Verpflichtungen erfüllen.
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Der Zugang und Zugriff auf die Serversysteme ist mit den
jeweils verantwortlichen Mitarbeitern des Kunden
abzustimmen. Die Mitarbeiter der BITinfo bekommen durch den
Kunden eine entsprechende Benutzerkennung und das Passwort
für das Login mitgeteilt. Die Mitarbeiter der BITinfo
verpflichten sich, die Benutzerkennung nicht schriftlich
niederzulegen und keinem Dritten mitzuteilen.
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BITinfo ist berechtigt, nach Abstimmung mit dem Kunden
Dritte mit der Erbringung von vertragsgegenständlichen
Leistungen zu beauftragen. In solchen Fällen ist BITinfo
verpflichtet, dem beauftragten Dritten die
Geheimhaltungspflichten dieses Vertrages aufzuerlegen.
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Sonstige Regelungen
Die allgemeinen Regelungen der AGB der BITinfo, insbesondere
bezüglich Änderung der Bedingungen, Erfüllungsort,
Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Gewährleistung etc. gelten
entsprechend.
BIT Informationssysteme GmbH, Mainz, 01.11.2016